Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund ums Insolvenz­recht

Egal, ob Sie Kunde, Lieferant oder Schuldner sind - Sie erhalten von mir eine schnelle vertrauliche juristische Erstberatung. Online und zum Fixpreis.

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Insolvenzanfechtung abgewehrt
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Lehrbeauftragter Hochschule Kehl
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Erfahrung

Themenbereiche

Insolvenzantrag

Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einer juristischen Person (als auch einer GmbH) ist der Geschäftsführer verpflichtet unverzüglich jedoch spätestens nach 3 Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Unterbleibt die rechtzeitige Antragstellung besteht die Gefahr einer Insolvenzverschleppung.

Geschäftsführer­haftung

Bei nicht rechtzeitiger Insolvenzantragstellung haftet der Geschäftsführer für sämtliche Zahlungen die geleistet wurden es sei denn es handelt sich um Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vereinbar sind.

Insolvenz­anfechtung

Die Insolvenzanfechtung dient dazu Vermögens­verschiebungen insbesondere vor einem Insolvenzantrag rückgängig zu machen. Da es sich nur schwer beweisen lässt, dass ein Gläubiger von der Zahlungsunfähigkeit wusste, wird ein solches Wissen von Insolvenzverwaltern regelmäßig unterstellt und ist oftmals zu weitgehend.

Forderungs­anmeldung

Einfache Forderungen sind im Insolvenzverfahren zur Tabelle anzumelden. Forderungen, die wie z.B. das Vermieterpfandrecht abgesichert sind, müssen dem Insolvenzverwalter direkt gegenüber geltend gemacht werden.

Insolvenz­straftaten

Bei einer Insolvenz wird die Insolvenzakte automatisch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese prüft anhand der Berichte des Insolvenzverwalters und der Forderungsanmeldungen, ob Anzeichen für eine Insolvenzverschleppung oder Bankrottdelikte vorliegen.

Restschuld­befreiung

Sowohl Verbraucher als auch (vormals) selbständige Person können bereits nach 3 Jahren Restschuldbefreiung erlangen.

Insolvenz­anfechtung

Die Insolvenzanfechtung dient dazu Vermögens­verschiebungen insbesondere vor einem Insolvenzantrag rückgängig zu machen. Da es sich nur schwer beweisen lässt, dass ein Gläubiger von der Zahlungsunfähigkeit wusste, wird ein solches Wissen von Insolvenzverwaltern regelmäßig unterstellt und ist oftmals zu weitgehend.

Restschuld­befreiung

Sowohl Verbraucher als auch (vormals) selbständige Personen können bereits nach 3 Jahren Restschuldbefreiung erlangen.

„Herr Rechtsanwalt Stürtzel hat mich als Vermieter bei einer Insolvenz eines gewerblichen Mieters beraten. Aufgrund seiner Erfahrung im Insolvenzbereich konnte er mein Unternehmen während dem kompletten Insolvenzverfahren begleiten. Er hat mir dabei geholfen Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters abzuwehren und eigene Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter erfolgreich geltend zu machen. Ich kann Herr Stürtzel uneingeschränkt als Berater in Insolvenzverfahren empfehlen.“

Mirko Meyer, Geschäftsführer Immo Dreiländereck GmbH

Herr Rechtsanwalt Stürtzel hat mich als Vermieter bei einer Insolvenz eines gewerblichen Mieters beraten. Aufgrund seiner Erfahrung im Insolvenzrecht konnte er mein Unternehmen während dem kompletten Insolvenzverfahren begleiten. Er hat mir dabei geholfen Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters abzuwehren und eigene Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter erfolgreich geltend zu machen. Ich kann Herr Stürtzel uneingeschränkt als Berater in Insolvenzverfahren empfehlen.

Mirko Meyer

In drei Schritten zur Erstberatung

1

Wählen Sie einen Termin aus und beantworten Sie bitte einige Fragen zu Ihrem Fall.

2

Wenn Sie die Zahlung über PayPal getätigt haben, erhalten Sie per E-Mail eine Einladung zum Zoom-Meeting.

3

Zum vereinbarten Termin wird eine anwaltliche Erstberatung durch Herrn Rechtsanwalt Stürtzel stattfinden.

Über Herrn Rechtsanwalt Stürtzel

Als Rechtsanwalt aus Leidenschaft setze ich mich für die Ziele meiner Mandanten nachhaltig ein. Meine Kompetenz im Insolvenz- und Sanierungsrecht basiert auf meiner praktischen Tätigkeit in unterschiedlichen Insolvenz- und Sanierungsverfahren. Mir ist sowohl die Seite des Insolvenzverwalters als auch die Seite des Schuldners und des Gläubigers bekannt. Hartnäckigkeit, Erfahrung und der Blick für die Realität sind meine Stärken. Das Wohl der Mandanten hat für mich oberste Priorität. Ethisch korrektes Verhalten ist für mich nicht nur eine Plattitüde, sondern Programm.

„Ich sehe Recht und Gerechtigkeit nicht als Gegensatz, sondern als Einheit, für deren Bewahrung es sich zu kämpfen lohnt.“

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