Beschäftigte dürfen Corona-Prämien behalten
Beschäftigte, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden, dürfen freiwillige Corona-Prämien ihres Arbeitgebers behalten, wenn der Zweck der Prämie eine Kompensation für eine tatsächliche Erschwernis bei der Arbeitsleistung ist. So sieht es das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seiner Entscheidung vom 25.08.2022,8 AZR 14/22. Jedenfalls dann, wenn es sich um eine Erschwerniszulage im Sinne des§ 850a Nr. 3 […]