Beschäftigte dürfen Corona-Prämien behalten

Beschäftigte, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden, dürfen freiwilligeCorona-Prämien ihres Arbeitgebers behalten, wenn der Zweck der Prämie eineKompensation für eine tatsächliche Erschwernis bei der Arbeitsleistung ist. So sieht es das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seiner Entscheidung vom 25.08.2022,8 AZR 14/22. Jedenfalls dann, wenn es sich um eine Erschwerniszulage im Sinne des§ 850a Nr. 3 ZPO handelt. […]